Am 4.7.2019 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Darin kam der EuGH zu dem Schluss, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar seien.
Mit der "2. Marburger Erklärung" legt der AIV Marburg nun einen Vorschlag vor, wie
- die HOAI europarechtskonform weitereintwickelt werden kann und
- in der Zwischenzeit die Vergabe freiberuflicher Leistungen geregelt werden sollte.
Weitere Informationen: 2. Marburger Erklärung