"2. Marburger Erklärung" zur HOAI 2.0 und zur Vergabe

Am 4.7.2019 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Darin kam der EuGH zu dem Schluss, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar seien.

Mit der "2. Marburger Erklärung" legt der AIV Marburg nun einen Vorschlag vor, wie

  1. die HOAI europarechtskonform weitereintwickelt werden kann und
  2. in der Zwischenzeit die Vergabe freiberuflicher Leistungen geregelt werden sollte.

Weitere Informationen: 2. Marburger Erklärung

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