Aktuelles
- Rechtsanwältin Sarah Lisa Bohn
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Eine Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten durch das Bieterunternehmen führt nicht zu einer Änderung der Vergabeunterlagen und verstößt auch nicht gegen das Nachverhandlungsverbot. Das entschied kürzlich das OVG Sachsen (Urteil vom 21.10.2020 - 6 A 954/17).
- Messe München GmbH
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Die BAU wird 2021 zur digitalen Plattform für Architektur, Materialen und Systeme. Vom 13.-15.1.2021 präsentieren Aussteller ihre Produkte und Lösungen und bieten auch virtuelle Einzelgespräche an. Dazu kommt ein umfassendes Konferenzprogramm.
- Vitra Design Museum
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Das Vitra Design Museum in Weil am Rhein setzt weiterhin verstärkt auf digitale Kommunikation. In filmischen Rundgängen können die aktuellen Ausstellungen besichtigt werden, und auch die Sammlung ist über Filmsequenzen und einen ausführlichen Online-Katalog erlebbar.
- SOLARWATT GmbH
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Als erster Anbieter am Markt hat das Dresdener Unternehmen SOLARWATT die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für ein Photovoltaik-Modul in Standardgröße erhalten. Das 60zellige Glas-Glas-Modul gilt deutschlandweit als geregeltes Bauprodukt und kann entsprechend der Garantie- und Montagebedingungen im Überkopfbereich verbaut werden. Bei Bedarf können die Glas-Glas-Module eine Dachhaut komplett ersetzen.
- Rechtsanwältin Sarah Lisa Bohn
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Der öffentliche Auftraggeber darf im Vergabeverfahren bis zur Zuschlagserteilung Aufklärung verlangen, um sich über die Eignung der Bieter zu informieren. Von dem Aufklärungsverlangen können sämtliche Eignungskriterien erfasst sein, also auch die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.