Die neue Version des Schindler 3300 benötigt dank einer Schachtkopfhöhe von nur 2,42 m keinen Dachaufbau. Für Planer, Architekten und Bauherren bedeutet das weniger baulichen Aufwand und mehr Freiheit bei der Dachgestaltung.
Zudem erfüllt das Aufzugsmodell für Wohnhäuser und kleinere Geschäftsgebäude bereits jetzt die Anforderungen der ab September 2017 verbindlichen Aufzugsnormen EN 81-20/50.
Beim Schindler 3300 wird der Antrieb an der Seite des Schachtes montiert. Dadurch kann die Schachtkopfhöhe auf nur 2,42 m reduziert werden (Foto: Schindler Deutschland)
Dächer freier gestalten
Durch ein optimiertes Antriebskonzept werden störende Dachaufbauten für den Aufzugsschacht bei den meisten Gebäuden überflüssig. Schon ab einer lichten Raumhöhe von 2,42 m in der obersten Etage steht der freien Gestaltung von architektonisch ansprechenden, ebenen Dachflächen buchstäblich nichts mehr im Wege. Auch wirtschaftlich ist die fehlende Überfahrt eine intelligente Lösung: Flachdächer können einfach durchbetoniert werden, Durchdringungen und aufwendige Konstruktions- und Anschlussdetails entfallen.
Ästhetisch ansprechende Dachflächen ohne Aufbauten für den Aufzug werden von vielen Architekten bevorzugt. Sie lassen sich zudem wirtschaftlicher und mit weniger Anschlussdetails konstruieren (Foto: Schindler Deutschland)
Ultrakompakter Antrieb
Der Schindler 3300 mit kurzem Schachtkopf eignet sich mit einer Förderhöhe von maximal 45 m und 15 Haltestellen optimal für Wohnhäuser und kleinere Geschäftshäuser. Der ultrakompakte Antrieb und die reduzierte Motorgröße ermöglichen größere Kabinen bei gleichbleibenden Schachtmaßen. Bis zu 14 Personen bei einer Nutzlast von bis zu 1125 kg können befördert werden. Nicht zuletzt sorgt das moderne Antriebssystem mit seinen neuartigen Tragmitteln für ein hohes Maß an Laufruhe und Energieeffizienz.
Schindler bietet Planungssicherheit
Wie alle Serienmodelle von Schindler erfüllt auch der Schindler 3300 bereits jetzt standardmäßig die Anforderungen der neuen EN 81-20/50. Die Aufzugsnormen, die eine höhere Sicherheit und mehr Fahrkomfort bringen sollen, sind bereits gültig, werden aber erst zum 1.9.2017 verbindlich. Wer Planungssicherheit will, sollte sich bereits jetzt für einen Aufzug nach EN 81-20/50 entscheiden. Denn bei längeren Planungszeiträumen oder Bauverzögerungen kann eine nach alter Norm geplante und eingebaute Anlage nicht mehr gesetzeskonform in Verkehr gebracht werden.
Weitere Informationen: www.schindler.de