„Werden nicht alle Leistungen einer Leistungsphase übertragen, so darf für die übertragenen Leistungen nur ein Honorar berechnet und vereinbart werden, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht ...“. Das regelt § 8 Absatz 2 HOAI 2009. In vielen Fällen stellt sich deshalb die Frage, wie das Honorar für diese Teilleistungen zu ermitteln ist.
Eine sogar vom BGH anerkannte Lösung stellen die „Siemon-Einzelbewertungstabellen“ dar, die ab der Mai-Ausgabe im „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ veröffentlicht werden. Die Tabellen umfassen alle verbindlich geregelten Planbereiche der HOAI 2009 und sind für folgende Honorarermittlungsfälle eine wertvolle Hilfe:- Beauftragung anteiliger Leistungen nach § 8 Absatz 2 HOAI 2009.
- Vorzeitige Kündigung des Planungsvertrags.
- Leistungserbringung als Nachfolgeplaner eines anderen Planers.
- Pauschalhonorar bei gleichzeitiger Herausnahme einiger Einzelleistungen aus den Leistungsbildern.
- Wiederholung einzelner Leistungen in den Leistungsphasen, zum Beispiel bei Änderungen.
- Kalkulation von Honoraren für Planungsänderungen
- Abschlagsrechnungen bei mittleren und großen Projekten mit Leistungsangabe (Bemessung des erreichten Leistungsstands)
DAI Mitglieder können den „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ jetzt kostenlos anfordern und sich neben den „Siemon-Einzelbewertungsabellen“ zusätzlich den Sonderdruck „Zehn Argument für das Bauen mit einem unabhängigen Planer“ zum gratis-Download sichern.
Weitere Informationen: www.iww.de