Die Kommunikation mit seinen Mitgliedern, mit Architekten und Ingenieuren sowie der Öffentlichkeit hat für den Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine einen hohen Stellenwert.

Die beiden wichtigsten Bausteine sind hier die zweimonatlich erscheinende Verbands- und Abonnentenzeitschrift BAUKULTUR aber auch dieser Internetauftritt.

Der Verband will aktuell informieren, politische Entscheidungen im Sinne seiner Mitglieder aufmerksam und kritisch begleiten sowie umgekehrt Architekten und Ingenieure aus seinen eigenen Reihen einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Das alles geschieht vor dem Hintergrund, allen Beteiligten und Interessenten am Planen und Bauen in Deutschland eine Kommunikationsplattform zu bieten.

Baukultur und Tourismus – zwei wichtige Arbeitsfelder nicht nur im ländlichen Raum – werden bisher viel zu selten gemeinsam und vernetzt bearbeitet. Dabei können sie sich gegenseitig positiv befruchten, wie die Studie „Regionale Baukultur und Tourismus“ im Auftrag des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gezeigt hat.

Mit Hilfe der Neuroästhetik lässt sich erklären, wie das menschliche Gehirn die Schönheit eines Objektes wahrnimmt und interpretiert. Dieses Wissen können Architekten für sich nutzen, indem sie in der Konzeption die unterbewusste Wahrnehmung des Nutzers mitbedenken.

BaukulturRatWvSR

Berlin – Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine (DAI) ist Mitglied im Rat für Baukultur und Denkmalkultur innerhalb des Deutschen Kulturrates. Außerdem übernimmt Präsidiumsmitglied Dipl.-Ing. Architekt Arnold Ernst fortan die Vertretung des Verbandes in der Stiftung Werner-von-Siemens-Ring.

Der Rat für Baukultur und Denkmalkultur ist eine Sektion des Deutschen Kulturrates, des Spitzenverbandes der Bundeskulturverbände. Der Rat für Baukultur und Denkmalkultur macht sich für die Interessen der Bau- und Denkmalkultur im Deutschen Kulturrat und gegenüber Politik und Öffentlichkeit stark.

Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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