ERP Energieeffizienzprogramm

Allgemeines

Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ziel ist es, in KMU Informationsdefizite beim Einsparen von Energie bzw. deren effizienter Nutzung zu überwinden und zu beseitigen.
Im Rahmen der Energieeffizienzberatung wird unterschieden zwischen einer "Initialberatung" und einer "Detailberatung". Es handelt sich jeweils um Zuschüsse, die zur Beratung gewährt werden! Bei der Initialberatung beträgt dieser Zuschuss max. 80% der Beratungssumme und bei der Detailberatung 60% der Beratungssumme. Folglich ist ein Eigenanteil von 20% (Initialberatung) und 40% (Detailberatung) nachzuweisen. Für die Initialberatung heißt das, dass der Eigenanteil mit Blick auf die max. Fördersumme (1.600 €) 320 € (= 20% von 1.600 €) beträgt. Bei der Detailberatung liegt der Eigenanteil bei einer max. Fördersumme (8.000 €) bei 3.200 € (= 60% von 8.000 €). Folgende Antragsberechtigte gibt es: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe).

Ablauf (Initialberatung - Detailberatung nach Absprache)
Der Antragsteller (KMU) kann sich entweder an seinen Regionalpartner DAI wenden oder gleich online den Antrag herunterladen, ausfüllen und an den DAI schicken.
Hier geht es zu den Formularen.
Folgende Formulare sind zunächst erforderlich:
1) Antrag
2) "De-minimis-Erklärung" (Erklärung, dass keine weiteren Fördermittel für eine Energieeffizienzberatung bei anderen Trägern oder der KfW selbst beantragt wurden)
Nach Eingang des Antrages beim Regionalpartner DAI wird dieser anhand einer Checkliste geprüft und online in das System der KfW eingepflegt. Die KfW entscheidet dann zeitnah über den Antrag. Wird der Antrag bewilligt, bekommt das antragstellende Unterhmen eine Zusage über den möglichen Zuschuss. Erst nach der Zusage darf ein Beratervertrag (der o.g. Link zu den Formularen beinhaltet auch einen Musterberatervertrag) mit einem Energieberater geschlossen werden. Wenn keiner bekannt ist, hilft der Regionalpartner DAI gerne weiter. Allgemeine Hinweise gibt auch die KfW-Beraterbörse.
Qualifizierungsnachweise für Berater: Fach- oder Hochschulstudium in Natur- oder Ingenieurwissenschaften; Zusatzqualifikationen im Bereich der Energieberatung durch Zertifikate, Kurse oder Lehrgänge; drei Jahre Berufserfahrung in der Energieberatung; bewertete Referenzen in der Energieberatung von KMU (s. auch Voraussetzungen für die KfW-Beraterbörse).
Der Beratervertrag zwischen dem antragstellenden Unternehmen und dem Berater ist dem DAI als Regionalpartner innerhalb von 8 Wochen nach Erteilung der Zusage durch die KfW (Förderzusage) einzureichen ansonsten verfällt der gestellte Antrag auf die Förderung. WICHTIG: Innerhalb dieser acht Wochen ist auch die Beratung selbst durchzuführen und der standardisierte Abschlussbericht (s.u.) des Energieberaters beim Regionalpartner einzureichen!

Abschluss
Der Energieberater erstellt einen standardisierten Abschlussbericht seiner Beratung. Dieser Bericht wird zusammen mit der Gesamtrechnung des Beraters sowie einer Kopie des KMU-Kontoauszuges (für den Nachweis über den Eigenanteil von 20%) beim Regionalpartner DAI eingereicht. Der Regionalpartner leitet die kompletten Unterlagen (Antrag, Beratervertrag, Abschlussbericht) zur Abrechnung des Projekts an die KfW weiter. Wichtig auch hierbei ist die 8-Wochen-Frist der Initialberatung: Acht Wochen nach dem Datum der Zusage für eine Förderung durch die KfW muss das Beratungsprojekt abgeschlossen sein!

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