Energieausweis wird Pflicht für Nichtwohngebäude

Ab 1.7.2009 brauchen alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Jeder Gebäudeeigentümer muss einem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen.

Mit dem Energieausweis können künftige Mieter, Käufer oder Pächter im Vorfeld abschätzen, welche Energiekosten und eventuelle Sanierungsmaßnahmen auf sie zukommen.

Von den bisher ausgestellten Energieausweisen für Gewerbeimmobilien sind 66 % verbrauchsorientiert und 34 % bedarfsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist darin unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert hingegen allein auf den Heizkostenabrechnungen der Gebäudenutzer.

In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1.000 m² Nutzfläche muss der Energieausweis außerdem auch gut sichtbar aushängen. Die Aushangverpflichtung betrifft insgesamt ca. 55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser. Von den öffentlichen Gebäuden mit Aushangverpflichtung können 75 % noch keinen Energieausweis vorzeigen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) rät Eigentümern, in die Modernisierung ihrer Nichtwohngebäude zu investieren und damit den Wert ihrer Immobilien zu sichern.

Weitere Informationen: www.zukunft-haus.info

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