Der Deutsche Preis für Denkmalschutz wird jährlich vergeben und ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1977 vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) gestiftet. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder des DNK, zu denen auch der DAI gehört. Die Einreichungsfrist endet am 31.3.2010.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Verband Beratender Ingenieure (VBI) haben als Auslober des Deutschen Brückenbaupreises die Nominierungen für das Jahr 2010 bekannt gegeben. Zwei DAI Mitglieder befinden sich darunter: Dr. Ulrich Jäppelt (WTM Engineers, Hamburg) für die Hafenbrücke in Bremerhaven und Prof. Dr. Michael Schlaich (Schlaich Bergermann und Partner, Stuttgart) für die Fußgängerbrücke im Stadthafen Sassnitz.

RUHR.2010: Seit der Eröffnungsfeier am 9.1.2010 ist das Ruhrgebiet offiziell Kulturhauptstadt Europas. In diesem Kontext entwickelte die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die online-Plattform „baukunst-nrw“, die sich als internetbasierter Führer zu Architektur und Ingenieurbaukunst in Nordrhein-Westfalen versteht.

Im April 2010 werden die tragenden Kammern und Verbände zu einer Folgeveranstaltung des Klima-Manifests „Vernunft für die Welt“ mit öffentlichem Forumscharakter einladen, um die bisherigen Erfahrungen und Erfordernisse klimagerechten Planen und Bauens zu resümieren, Modellprojekte als Diskussionsgrundlage vorzustellen und auf Basis des Klima-Manifests und seiner skizzierten Handlungsfelder Empfehlungen für ein urbanes Umdenken im Zeitalter des Klimawandels zu formulieren.

Das wirtschaftliche Potenzial für den Architekturexport ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft: Nur 5% der deutschen Architekturbüros sind im Ausland tätig, nur 3% des Umsatzes stammt aus dem Ausland. Durch aktive Außenwirtschaftsförderung und politische Flankierung kann dieses Potenzial für deutsche Architekten in Zukunft verstärkt genutzt werden.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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