BAUKULTUR 2_2020: Editorial

(in: BAUKULTUR 2_2020, S. 3)

Liebe Leserinnen und Leser,
verehrte Freunde der Baukultur,

in einer bundesweiten Kampagne setzt sich Nature Life derzeit mit einer Plakataktion gegen das Artensterben von Tieren ein. Die Stiftung aus Ludwigsburg beklagt dabei die zunehmende Anzahl von Schottergärten in Deutschland – das Phänomen ist aber bedeutender: In unseren dichter genutzten Städten schaffen wir im besten Fall Lebensräume für das Zusammenleben von Menschen und Tieren. Hier sind Konflikte zu lösen, denen wir uns stellen müssen.

Showdown im Vorgarten
Im Juni letzten Jahres titelte die BZ „Warum sich Berliner mehr mit Vögeln beschäftigen sollten!“ – der Untertitel „11.000 tote Tiere pro Tag“ klärte dann weiter auf. Tatsächlich gibt es in Berlin einer groben Hochrechnung zufolge jährlich etwa 4 Mio. Opfer des so genannten Vogelschlags. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarte schätzt die Anzahl der in Deutschland durch Vogelschlag getöteten Tiere auf bis zu 115 Mio. jährlich. Hierzu gehören einheimische Vögel, aber auch seltene Zugvögel.
Der Vogelschlag bezeichnet den Anflug eines Vogels gegen eine Glasfläche. Die Folgen sind Verletzungen des Kopfes, innere Verletzungen und ein schneller Tod. Die von uns wahrgenommenen Spuren des Vogelschlags sind Abdrücke auf der Scheibe und Gefiederanhaftungen. Diese ermöglichen den Ornithologen die Hochrechnung. Der Fund von toten Vögeln ist dabei eher die Ausnahme, da Katzen, Krähen und Füchse die Kadaver wegholen. Vor gläsernen Repräsentationsgebäuden entfernen Gebäudereinigungsunternehmen täglich die herabgestürzten Vögel.
Die Vögel sehen anders als der Mensch. Glas nehmen sie zum Teil nicht, oder nicht rechtzeitig wahr – es kommt zu Kollisionen bei hoher Geschwindigkeit. Grund hierfür ist die Transparenz des Glases oder dessen Oberflächenspiegelung. Vermeintlich werden Bäume und Sträucher oder aber der blaue Himmel angesteuert – der Vogel hat meist keine Chance mehr, den Irrtum zu korrigieren.
Die am stärksten gefährdeten Bereiche an Gebäuden sind deren Ecken, Glasbrüstungen und Glasflächen in den unteren Geschossen. Besonders wenn die Umgebung großzügige Pflanzen in Verbindung mit attraktiven transparenten Fassaden zeigt, ist das Gefährdungspotenzial am größten.
Die Senatsverwaltung in Berlin klärt derzeit bei Bauherren und in Planungsbüros über die Zusammenhänge auf und gibt Hinweise, wie man bereits in der Planung vorsorgen kann. Dabei geht es nicht nur um Gebäude mit großem Glasanteil, es geht auch um Wintergärten, Bushaltestellen, transparente Schallschutzwände und selbst die Glasgehege im Zoo.

Vogelfreundliches Bauen mit Glas
Auch an klassischen Lochfassaden von Einfamilienhäusern ist der Vogelschlag immer wieder zu beklagen. Die uns bekannten aufgeklebten Raubvogelsilhouetten sind dabei nahezu unwirksam, Verspiegelungen verstärken das Problem, und zugezogene helle Vorhänge sind zwar wirksam, aber oft nicht gewünscht. Die Glasindustrie hat Oberflächenbeschichtungen mit Strukturen aus UV-Licht reflektierendem Material entwickelt, die nach Auskunft der Ornithologen das Problem nicht lösen. Weitere Forschungen und Entwicklungen sind zu erwarten und werden derzeit erprobt.
Gute Erfolge sind durch Bedruckungen der Gläser erzielt worden. Diese reduzieren die Transparenz und wirken zum Teil auch als Sonnenschutz. Innenliegender Blendschutz oder Sonnenschutzjalousien wirken nur mit hellen Oberflächen und natürlich nur im Einsatz. Weitere Optionen sind strukturierte Gläser oder Milchglas, wenn es nur auf das Licht und nicht auf die Durchsicht ankommt.
In Wien wurden Flugtunnelversuche durchgeführt, um die Wirkung von Farben, Dichte und Struktur von grafischen Mustern zu erforschen. Hieraus können bereits heute Ableitungen für Architekten erfolgen, die zukünftig Transparenz und Vogelschutz vereinen wollen.

Rechtsgrundlagen
Die Naturschutzbehörden wenden sich an Eigentümer, Vorhabensträger und Architekten, um auf dem Wege der Aufklärung und Überzeugung für eine Sensibilisierung zu sorgen. Es bleiben dennoch Zielkonflikte, die zum Teil in B-Plänen oder Leitlinien der Bauverwaltungen eingeschrieben werden. Eine wirksame Verankerung in den Bauordnungen gibt es allerdings nicht. Als übergeordnetes Recht wird das „Tötungsverbot“ aus §44 Bundesnaturschutzgesetz zitiert, welches die heimischen Vogelarten unter besonderen Schutz stellt. Wenn der „Nachweis für die signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos“ geführt wird, kann es zu Anordnungen an die Verursacher kommen. Soweit sollte man es aber im gegenseitigen Einvernehmen erst gar nicht kommen lassen.

Herzlichst Ihr
Dipl.-Ing. Arnold Ernst
DAI Präsident

Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Informiert bleiben, Partner finden, Baukultur erleben!

Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V. Mitgliederzeitschrift Mitglied werden