So profitieren Sie vom Konjunkturpaket II

Auftragsbeschaffung für Architekten und Ingenieure
(Exkurs aus: Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten, 4-2009, S.18-19.)
in: BAUKULTUR 3_2009 (S. 18)

Das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik gibt monatlich den "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" heraus. Anhand aktueller Beispiele aus den Themenbereichen Honorargestaltung, Planungsleistungen, Musterverträge, Büro-Management, Steuergestaltung und Auftragsbeschaffung erhält der Leser konkrete Handlungsanleitungen zur Problemlösung. An dieser Stelle veröffentlichen wir regelmäßig den Exkurs eines aktuellen Beitrags. DAI Mitglieder profitieren von einem 20-prozentigen Rabatt auf die reguläre Abonnementgebühr.
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Das Konjunkturpaket II der Bundesregierung ist auch für Planer am Bau interessant. Konkret gilt das vor allem für Artikel 7 - das „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder" und die darin beschlossenen Förderprogramme mit einem Volumen von rund 15 Mrd. Euro. Davon trägt der Bund 10 Mrd. Euro und den Rest die Länder und Kommunen. Dieses Gesetz sollte sich auch auf Ihre Auftragsbeschaffung positiv auswirken.

Wofür wird das Geld ausgegeben
Das Gesetz ist mittlerweile im Bundesgesetzblatt (Teil I, 2009, 416; Abruf-Nr. 090847) veröffentlicht worden. Es hat zwei Schwerpunkte:

1. Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur
In die Bildungsinfrastruktur fließen 65 Prozent der Bundesmittel. Finanziert werden
· der Ausbau von Kindertagesstätten
· die energetische Sanierung der Schulinfrastruktur
· Hochschulen (vor allem energetische Sanierung)
· kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere Sanierung)

2. Investitionsschwerpunkt „übrige Infrastruktur"
In die „übrige Infrastruktur" fließen 35 Prozent der Bundesmittel. Insbesondere gefördert werden die Projekte:
· Krankenhäuser
· Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
· ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
· kommunale Straßen (nur Lärmschutzmaßnahmen) und Informationstechnologie (Breitbandversorgung)

So viel Geld steht zur Verfügung
Aus der nachfolgenden Liste ersehen Sie, wie das Geld auf die Bundesländer verteilt ist:
Bayern 1,94 Mrd. Euro
Baden-Württemberg 2,09 Mrd. Euro
Berlin 632 Mio. Euro
Brandenburg 457 Mio. Euro
Bremen 115 Mio. Euro
Hamburg 306 Mio. Euro
Hessen 2,48 Mrd. Euro
Mecklenburg-Vorpommern 366 Mio. Euro
Niedersachsen 920 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen 2,84 Mrd. Euro
Rheinland-Pfalz 625 Mio. Euro
Saarland 171 Mio. Euro
Sachsen 800 Mio. Euro
Sachsen-Anhalt 475 Mio. Euro
Schleswig-Holstein 430 Mio. Euro
Thüringen 426 Mio. Euro

Frühzeitige „Blind-Bewerbung" lohnt sich
Wir raten Ihnen, sich in Ihrem lokalen Umfeld auf dem Laufenden zu halten, welche Projekte demnächst konkret zur Umsetzung anstehen. Wie schon erwähnt: Das meiste Geld wird in die Sanierung von Schulen, Hochschulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Sportstätten und in den Neubau von Kindertagesstätten fließen.
Wenn Sie in diesen Bereichen Erfahrungen nachweisen können, dann warten Sie nicht, dass Sie vom öffentlichen Auftraggeber angesprochen werden, sondern bringen Sie sich bei den öffentlichen Auftraggebern selbst ins Gespräch. Legen Sie Ihre Kompetenz dar
(Referenzprojekte, Empfehlungsschreiben etc.) und vergessen Sie einen zweiten Punkt nicht: Überzeugen Sie Ihre Auftraggeber, dass Sie kapazitätsmäßig (das heißt vom Personal- und der Ausstattung her) in der Lage sein werden, den Auftrag zu bewältigen.

Auf zügige Auftragsabwicklung einstellen
Bedenken Sie nämlich: Das Gesetz sieht vor, dass die Mittel, die der Bund beisteuert (10 Mrd. Euro), mindestens zur Hälfte bis zum 31.12.2009 abgerufen werden. Sie müssen sich also auf eine zügige Projektabwicklung mit sehr ehrgeizigen Terminplänen
einstellen. Und der öffentliche Auftraggeber wird von Ihnen sehr genau wissen wollen, dass Sie solche Projekte neben Ihren anderen - laufenden - Aufträgen abarbeiten können.

Wichtig: Dass der Faktor „Zeit und Termine" eine große Rolle spielen wird, sehen Sie daran, dass der Gesetzgeber extra für das Konjunkturpaket II das öffentliche Vergaberecht geändert hat. Ziel: Eine Beschleunigung der Auftragsvergabe. Deshalb hat die Bundesregierung für die Dauer von zwei Jahren folgende Wertgrenzen festgelegt:

Bauleistung
Beschränkte Ausschreibung: Wertgrenze 1 Mio. Euro
Freihändige Vergabe: Wertgrenze 100.000 Euro

Lieferleistung
Beschränkte Ausschreibung: Wertgrenze 100.000 Euro
Freihändige Vergabe: Wertgrenze 100.000 Euro

Dienstleistung
Beschränkte Ausschreibung: Wertgrenze 100.000 Euro
Freihändige Vergabe: Wertgrenze 100.000 Euro

Unterhalb dieser Grenzen darf der öffentliche Auftraggeber beschränkt ausschreiben oder freihändig vergeben, ohne zu prüfen und zu begründen, warum die Tatbestandsvoraussetzungen für diese Vergabearten vorliegen. Die Regelung gilt zwar nur für Vergaben des Bundes. Länder und Kommunen können die Wertgrenzen
des Bundes aber übernehmen. Einige Länder (zum Beispiel NRW) haben das auch schon ausdrücklich getan.

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