DAI PRESSEMITTEILUNG | Baulandmobilisierungsgesetz

Berlin, 05.11.2020 – Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf für ein Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Seit dem Referentenentwurf von Anfang Juni wurde intensiv unter anderem über das Thema Erschwerung beziehungsweise Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen diskutiert. Der DAI begrüßt nun die Aufnahme dieser Regelung in den Regierungsentwurf.

Bauland ist der limitierende Faktor beim Planen und Bauen. In Ballungsräumen verstärkt sich das zusätzlich aufgrund der hohen Nachfrage. Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun die notwendigen Baulandpotenziale heben. Damit soll es Kommunen und Bauherren erleichtert werden, neuen Wohnraum zu errichten.

„Es ist allen Beteiligten klar, dass dieses Gesetz das Problem von zu wenig Baugrund nicht über Nacht lösen kann. Am Ende kommt es auf den Mix der Maßnahmen an und hier sehen wir gute Ansätze“, sagt DAI Präsident Dipl.-Ing. Architekt Arnold Ernst.

Aus seiner Sicht ist das sog. Umwandlungsverbot, das in den zurück liegenden Monaten stark politisch diskutiert wurde, ein zentraler Punkt in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.

„Mit Blick auf die Ballungsräume dürfte der starke Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mehr Wirkkraft entfalten als beispielsweise das eher stumpfe Instrument des Mietendeckels. Außerdem wird das Baugebot entsprechend Druck ausüben“, gibt sich Ernst überzeugt.

Das Planen und Bauen könnte laut DAI durch das geplante Gesetz gerade in der andauernden Pandemie den notwendigen Schwung bekommen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist und bleibt das Verdichten der Städte. Hier liegt für die Planer, Architekten und Ingenieure großes Potenzial. Diese Herausforderung bietet den am Bau beteiligten Berufsgruppen eine Menge Chancen.

 

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