Die Kommunikation mit seinen Mitgliedern, mit Architekten und Ingenieuren sowie der Öffentlichkeit hat für den Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine einen hohen Stellenwert.

Die beiden wichtigsten Bausteine sind hier die zweimonatlich erscheinende Verbands- und Abonnentenzeitschrift BAUKULTUR aber auch dieser Internetauftritt.

Der Verband will aktuell informieren, politische Entscheidungen im Sinne seiner Mitglieder aufmerksam und kritisch begleiten sowie umgekehrt Architekten und Ingenieure aus seinen eigenen Reihen einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Das alles geschieht vor dem Hintergrund, allen Beteiligten und Interessenten am Planen und Bauen in Deutschland eine Kommunikationsplattform zu bieten.

Falckenberg Financial Services AG

Für Architekten und Ingenieure stellt eine Berufshaftpflichtversicherung eine der existentiellen Absicherungen dar. Die Falckenberg Financial Services AG bietet den Mitgliedern des DAI als exklusiver Kooperationspartner die kostenfreie Möglichkeit, einen Check des Preis-Leistungsverhältnisses durchzuführen.

"Ein Haus wie eine Kirche" in Heimertingen von phase h Architekten (Foto: © Cornelius Bierer)

Die Bayerische Architektenkammer feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass hat der Bayerische Rundfunk eine Rundreise durch ganz Bayern unternommen und Beispiele vorbildlicher Architektur dokumentiert.

Verzweigte, geflochtene Tragkonstruktion bestehend aus Knotenelementen und geraden Stützen, Ausstellung "baubionik – biologie beflügelt architektur" im Naturkundemuseum Stuttgart, Schloss Rosenstein (Foto: Universtität Stuttgart, ITKE)

Architektonische Bauten mit einem Tragwerk aus verzweigten Stützen zeichnen sich durch offene, weite und lichte Räume aus. Die technische Herausforderung bei verzweigten Tragkonstruktionen ist das Verbindungsbauteil – der Tragwerksknoten – zwischen den geraden Stäben, welcher komplexen Kräften ausgesetzt ist.

Online-Weinhandlung in Stuttgart
(in: BAUKULTUR 1_2021, S. 20-21)

Eine Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten durch das Bieterunternehmen führt nicht zu einer Änderung der Vergabeunterlagen und verstößt auch nicht gegen das Nachverhandlungsverbot. Das entschied kürzlich das OVG Sachsen (Urteil vom 21.10.2020 - 6 A 954/17).

Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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