Die Kommunikation mit seinen Mitgliedern, mit Architekten und Ingenieuren sowie der Öffentlichkeit hat für den Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine einen hohen Stellenwert.

Die beiden wichtigsten Bausteine sind hier die zweimonatlich erscheinende Verbands- und Abonnentenzeitschrift BAUKULTUR aber auch dieser Internetauftritt.

Der Verband will aktuell informieren, politische Entscheidungen im Sinne seiner Mitglieder aufmerksam und kritisch begleiten sowie umgekehrt Architekten und Ingenieure aus seinen eigenen Reihen einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Das alles geschieht vor dem Hintergrund, allen Beteiligten und Interessenten am Planen und Bauen in Deutschland eine Kommunikationsplattform zu bieten.

Gastbeitrag der ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Förderpartner des DAI), BÜRO MÜNCHEN - Team Baurecht

Gibt der öffentliche Auftraggeber in seinem Zuschlagsschreiben an den Bieter neue Vertragsfristen vor, kommt der Vertrag nicht zustande, wenn sich der Bieter mit diesen nicht einverstanden erklärt – so der BGH in seiner Entscheidung vom 03.07.2020, VII ZR 144/19.

(in: BAUKULTUR 5_2020, S. 3)

Wohn- und Geschäftskomplex in Aschaffenburg
(in: BAUKULTUR 5_2020, S. 24-25)

Umnutzung zu einem Wohngebäude in Aschaffenburg
(in: BAUKULTUR 5_2020, S. 22-23)

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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