Die Kommunikation mit seinen Mitgliedern, mit Architekten und Ingenieuren sowie der Öffentlichkeit hat für den Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine einen hohen Stellenwert.

Die beiden wichtigsten Bausteine sind hier die zweimonatlich erscheinende Verbands- und Abonnentenzeitschrift BAUKULTUR aber auch dieser Internetauftritt.

Der Verband will aktuell informieren, politische Entscheidungen im Sinne seiner Mitglieder aufmerksam und kritisch begleiten sowie umgekehrt Architekten und Ingenieure aus seinen eigenen Reihen einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Das alles geschieht vor dem Hintergrund, allen Beteiligten und Interessenten am Planen und Bauen in Deutschland eine Kommunikationsplattform zu bieten.

Foto: Bundesstiftung Baukultur

Ende Juni hat die Bundesstiftung Baukultur ihren neuen Baukulturbericht 2020/21 "Öffentliche Räume" vorgestellt. In der Erarbeitungsphase waren die weitreichenden Veränderungen des gesellschaftlichen Lebens durch die Corona-Pandemie noch nicht abzusehen. Unter den neuen Vorzeichen zeigt sich nun ganz besonders, wie systemrelevant Baukultur für die Lebensqualität der Menschen ist. Denn letztere hängt maßgeblich davon ab, wie unsere Räume, private wie öffentliche, geplant und gestaltet sind. Der Baukulturbericht analysiert Herausforderungen im Bereich öffentlicher Räume, bietet Handlungsempfehlungen für Planung, Gestaltung und Unterhalt, liefert Ergebnisse aus Bevölkerungs- und Kommunalumfragen und zeigt gute Beispiele aus der ganzen Republik.

Dr. Patrick Gasch, Zirngibl Rechtsanwälte mbB

Der EuGH hat letztes Jahr entschieden, dass die Höchst- und Mindestsatzregelungen der HOAI mit europäischem Recht unvereinbar sind. Während der EuGH nach entsprechender Vorlage durch den BGH nunmehr auch darüber zu befinden hat, ob die Mindest- und Höchstsätze auf bereits bestehende Verträge weiterhin anzuwenden sind, schreitet der nationale Gesetzgebungsprozess voran, um die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Zentrale Erkenntnis ist hierbei zunächst, dass die HOAI als Regelungswerk grundsätzlich erhalten werden soll.

Künstlerhaus in Norwegen
(in: BAUKULTUR 4_2020, S. 35)

Hotel in Frankfurt
(in: BAUKULTUR 4_2020, S. 16-17)

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