Energetische Sanierung von Gebäuden verstärken und Verantwortung der Vermieter einfordern.
Wohnungspolitik muss fördernde Rahmenbedingungen schaffen und damit einen Beitrag zur Wohnflächenreduktion leisten.
„Für eine erforderliche Energiewende in der Wohnungswirtschaft müssen Bedingungen geschaffen werden, die spürbare Anreize für Eigentümer und Nutzer aufzeigen, um zukünftig weniger Energie zu verbrauchen,“ sagt DAI Präsident Dipl.-Ing. Architekt Arnold Ernst. Anlässlich der Verbandstages der Deutschen Architekten- und Ingenieurvereine e.V. (DAI) wird in jährlicher Folge eine Erklärung zu aktuellen Themen der Bau- und Planungskultur veröffentlicht. Bisherige Erklärungen des DAI siehe ganz unten.
Die CO2-Emission von Gebäuden entspricht in Deutschland der Belastung durch den Verkehr. Die Intensität der öffentlichen Diskussion bildet dies nicht ab. Umso mehr sind Architekten und Ingenieure aufgefordert, sich in ihrem Fachgebiet verantwortlich zu zeigen und Wege aufzuzeigen, wie sie ihren Beitrag für einen nachhaltigen Klimaschutz leisten wollen.
Die technischen Lösungen sind vorhanden, bessere Verfahren insbesondere zur nachhaltigen Ertüchtigung des Bestandes müssen wir entwickeln. Es fehlen aber die Anreize für Eigentümer und Nutzer, energetische Sanierung umzusetzen und zu dulden. Es ist einfacher, Klimaschutz zu fordern als Klimaschutz zu bezahlen. Die Umweltbelastung durch CO2-Emissionen ist (noch) kostenlos, die Vermeidung aber kostet Geld, im Bestand viel Geld. Der Vermieter scheut die Investition, weil nur ein geringer Teil auf die Mieten umgelegt werden kann. Der Mieter hat ein nachvollziehbares Beharrungsvermögen, Größe und Lage seiner Wohnung nicht zu verändern, insbesondere solange die Parteien im Wettstreit um die billigsten Mieten immer neue sozial undifferenzierte Wohltaten beschließen. Beide, Vermieter und Mieter müssen ihren wirtschaftlichen Beitrag leisten, um die umfassende energetische Sanierung des Bestandes zu finanzieren.
Maßstab für alle Beteiligten muss das Verursacherprinzip sein. Wer dazu beiträgt, dass CO2 freigesetzt wird, muss einen wirtschaftlichen Vorteil haben, wenn er aktiv an der Reduzierung mitwirkt, wer seine Mitwirkung verweigert, muss dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil haben.
Der DAI fordert:
- Eine CO2-Abgabe für jeden qm beheizter Nutzfläche entsprechend der Angaben im Energieausweis ab Stufe B. Diese Abgabe ist durch den Eigentümer zu zahlen.
- Eine CO2-Abgabe auf die eingesetzte Energie entsprechend dem Verbrauch und dem spezifischen CO2 Ausstoß. Diese Abgabe ist durch den Mieter zu zahlen.
Beide Abgaben verteuern das Wohnen in energetisch nicht optimierten Gebäuden. In Abwägung zwischen der direkten finanziellen Belastung der Betroffenen und der langfristigen Belastung durch die Klimaveränderung hält der DAI die entstehenden Mehrkosten für gerechtfertigt. Durch eine der sozialen Marktwirtschaft entsprechende Unterstützung wirtschaftlich schwacher Haushalte muss sichergestellt werden, dass der Anspruch auf angemessenen Wohnraum erfüllt wird.
Als angemessen im Sinne sozialer Bedürftigkeit werden 30 qm pro Person + 20 qm für jede weitere Person in einer Wohnung angesehen. Durch entsprechende Übergangsfristen sollen einerseits soziale Härten vermieden und andererseits kontinuierlich stärkere Anreize für die Anpassung der Wohnverhältnisse an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angeregt werden. Um auch die entsprechenden Anpassungsprozesse oberhalb der sozialen Bedürftigkeit anzuregen, sollte auf die Regulierung der Miethöhe verzichtet werden, bei bestehenden Mietverhältnissen jedoch mit angemessener Begrenzung der jährlichen Anhebung, ebenfalls um die Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erleichtern.
DAI Präsidium
Bisherige Erklärungen des DAI seit 2014:
2018: Leipzig
2017: Münster
2016: Aschersleben
2015: Hannover
2014: Augsburg