Die Kommunikation mit seinen Mitgliedern, mit Architekten und Ingenieuren sowie der Öffentlichkeit hat für den Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine einen hohen Stellenwert.

Die beiden wichtigsten Bausteine sind hier die zweimonatlich erscheinende Verbands- und Abonnentenzeitschrift BAUKULTUR aber auch dieser Internetauftritt.

Der Verband will aktuell informieren, politische Entscheidungen im Sinne seiner Mitglieder aufmerksam und kritisch begleiten sowie umgekehrt Architekten und Ingenieure aus seinen eigenen Reihen einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Das alles geschieht vor dem Hintergrund, allen Beteiligten und Interessenten am Planen und Bauen in Deutschland eine Kommunikationsplattform zu bieten.

Parkwohnstift Tettenweis
(in: BAUKULTUR 6_2021, S. 33)

Systemlösung MC-KKS/B sichert Parkhaus dauerhaft ab
(in: BAUKULTUR 6_2021, S. 30-31)

Der Deutsche Preis für Denkmalschutz, die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland auf diesem Gebiet, wurde am 22.10.2021 in mehreren Kategorien verliehen. Pandemiebedingt wurden die Preise, die das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) seit 1978 vergibt, für die Jahrgänge 2020 und 2021 gemeinsam überreicht.

Für seine Module favorisiert Zhengyang Ke aufblasbare Konstruktionen, die zum Beispiel als temporäre Räume für Arbeit, Lernen, Fitness, Kochen, Duschen oder Gästebeherbergung ausgelegt werden (Visualisierung: Zhengyang Ke)

Fließende Haushaltskonstellationen und neue Arbeitskonzepte, losgelöst von Zeit und Ort mit zunehmender Überlagerung von privaten und beruflichen Aktivitäten, treffen vielerorts auf den urbanen Kontext hoher Dichte. Für das urbane Gefüge der Zukunft sind neue Wohntypologien gefragt. Shared Living ist in diesem Kontext ein aktueller Ansatz. Jetzt brachte das Schindler ANCB Student Applied Innovations Lab ganz neue Ideen hervor, die noch weiter gehen.

Angebote, bei denen seitens des Bieters Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden von der Wertung zwingend ausgeschlossen (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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